Die Flüchtlingssozialarbeit (FSA) ist ein zentrales Element der Integrationsarbeit im Freistaat Sachsen. Dieser Dienst wurde seit ca. 2015 mit Landesförderung verstärkt aufgebaut, weil sich durch den Zustrom geflüchteter Menschen ein hoher Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung, Beratung und Begleitung der den Kommunen und Landkreisen zugewiesenen Menschen abzeichnete.
Dem erhöhten Bedarf konnten die bestehenden bundesgeförderten Migrationsberatungsdienste (MBE und JMD) sowie die bestehenden Regeldienste inhaltlich und strukturell nicht ausreichend nachkommen.
Die FSA unterstützt explizit Menschen, die vor Krieg, Verfolgung oder existenzieller Not geflohen sind – und zwar vor allem in der frühen Phase ihres Aufenthalts. Sie basiert auf menschenrechtlichen Grundsätzen und ist seit 2024 gesetzlich im Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (SITG) sowie der Kommunalintegrationsarbeitsverordnung (KomIntAVO) verankert.
Entwicklung und Aufgaben der FSA
Seit 2015 hat sich die FSA in leicht unterschiedlichen Strukturen in fast allen sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten etabliert.
Im Vergleich zu den Beratungsdiensten MBE und JMD kann die FSA deutlich stärker auf die besonderen Bedarfslagen von Asylbewerber*innen in den zugewiesenen Regionen reagieren.
Viele geflüchtete Menschen haben komplexe Problemlagen, verursacht durch:
- Traumatisierungen,
- starke kulturelle Unterschiede,
- verhältnismäßig geringe Bildungsabschlüsse,
- sowie einen unsicheren Aufenthaltsstatus, der diese Problemlagen noch verstärkt.
Die FSA bietet ein engmaschiges sozialpädagogisches Unterstützungsangebot vor Ort und hat hierfür – aufbauend auf den Standards der Sozialen Arbeit – eigene Fachstandards entwickelt.
LAG Migration Sachsen – Grundsätze
LIGA Sachsen – Standards der Flüchtlingssozialarbeit
Das niederschwellige Beratungsangebot der FSA ermöglicht den Klient*innen, selbstwirksam zu agieren und gestärkt die weiterführenden Beratungsangebote zu nutzen.
Herausforderungen durch SITG und KomIntAVO
Die Verabschiedung des SITG und die Veröffentlichung der KomIntAVO haben nicht die erhoffte Klarheit für Strukturen und Arbeitsgrundlagen der FSA gebracht.
- Die fachlichen Arbeitsstandards werden darin nur knapp beschrieben.
- Bei der definierten Zielgruppe gibt es Unklarheiten, die auch durch Überschneidungen mit den bundesgeförderten Diensten (MBE, JMD) entstehen.
Für eine gelingende Integrationsarbeit müssen diese Unklarheiten dringend aufgelöst werden.
Zielgruppen der FSA
Entsprechend der professionellen Praxis plädiert die LAG FSA/MSA für folgende Zielgruppen:
- Asylbewerber*innen im Verfahren und Geduldete
- Menschen mit Aufenthaltstitel (inkl. Abschiebeverbot) im Rahmen des Übergangsmanagements
- Geflüchtete aus verschiedenen Aufnahmeprogrammen, deren Hintergründe und Bedarfe meist vergleichbar mit denen von Asylbewerberinnen sind – im Gegensatz zu Arbeitsmarktmigrantinnen, die oft besser vorbereitet sind (z.B. Bildungsabschluss, Kulturkenntnis).
Diese Beschreibung deckt sich weitestgehend mit der § 12 KomIntAVO genannten Zielgruppe.
Dort wird auf „aufzunehmende Ausländerinnen und Ausländer gem. § 5 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes“ verwiesen.
Hierzu zählen u. a.:
- Afghanische Ortskräfte,
- Menschen aus Bundesaufnahmeprogrammen,
- Personen mit vorübergehendem Schutz (§ 24 AufenthG).
Diese weitgefasste Definition ist sinnvoll, da die FSA fachlich und strukturell ein adäquates Unterstützungsangebot zur Grundversorgung umsetzen kann.
Problem: Fehlende Regelung für das Übergangsmanagement
Die aktuellen Unsicherheiten bei der Zielgruppendefinition entstehen vor allem durch das Fehlen einer klaren Beschreibung des Übergangsmanagements – also der Frage, wann der Unterstützungsauftrag von der FSA zu den Folgediensten übergeht.
Vorschlag:
Die FSA/MSA sollte die Beratung, Unterstützung und das Übergangsmanagement übernehmen:
- bis zu 12 Monate nach Aufenthaltserteilung in der zugewiesenen Region, oder
- bis zum Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft bzw. Gewährleistungswohnung
(vgl. § 12 (2) 3 KomIntAVO).
Beispiel
Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gab es bis zur Einführung der KomPauschVO ein neunmonatiges Übergangsmanagement nach Aufenthaltserteilung.
Mit der neuen Verordnung wurde die Verantwortung der FSA auf den Zeitpunkt bis zur Aufenthaltserteilung beschränkt – das Übergangsmanagement entfiel.
Praxisbeispiel Dresden
Die Landeshauptstadt Dresden definiert die Zielgruppe der Migrationssozialarbeit (MSA) wie folgt:
„Haushalte, die im Kontext von Flucht und Asyl nach Dresden zugewiesen wurden oder zugezogen sind, insbesondere Geflüchtete im laufenden Asylverfahren, geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Personen mit Unterstützungsbedarf sowie Anerkannte bei Vorliegen einer Unterstützungslücke im staatlichen Regelsystem.“
Quelle: Stadt Dresden – Flüchtlingssozialarbeit
Diese Definition berücksichtigt die tatsächlichen Bedarfe und ermöglicht eine flexible, bedarfsgerechte Unterstützung – auch über den formalen Statuswechsel hinaus.
Allerdings sollte das Finanzierungsmodell Dresdens (Grund- und Fachleistungsstunden) nicht landesweit übernommen werden.
Kritik an enger Zielgruppendefinition
Eine Zielgruppendefinition, die die FSA nur für Menschen ohne Anspruch auf Integrationskurse verantwortlich macht, wäre deutlich zu eng.
Folgen:
- Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf würden zu früh an höherstufige Angebote wie die MBE verwiesen.
- Die MBE kann diese Bedarfe jedoch nicht ausreichend decken, da sie konzeptionell und personell anders ausgerichtet ist (u. a. auch für EU-Bürger, Arbeitsmigranten, Spätaussiedler).
Praxis zeigt, dass viele Klient*innen, die von der FSA an die MBE verwiesen werden, dort nicht ausreichend unterstützt werden können, z. B. bei der Wohnungssuche.
Wirkung der FSA
Durch den Ausbau der FSA in Sachsen konnten in den meisten Regionen gut erreichbare Unterstützungsangebote etabliert werden:
- Erstorientierung,
- unmittelbare Existenzsicherung,
- Stabilisierung bei multiplen Bedarfslagen.
Dies gilt besonders für Menschen in Gemeinschaftsunterkünften (GU) und Gewährleistungswohnungen.
Im ländlichen Raum ist die FSA oft der direkteste Ansprechpartner, da Regeldienste dort schwerer zugänglich sind. Auch aufsuchende Arbeit ist bei Bedarf gut umsetzbar.
Fazit
Die FSA ist in Sachsen ein gut etablierter und fachlich fundierter Fachdienst für Menschen mit Fluchthintergrund.
- Eine Ausweitung der Verantwortung auf weitere Gruppen (z. B. Ukraine, Aufnahmeprogramme) ist fachlich sinnvoll.
- Ein klar definiertes Übergangsmanagement (zeitlich oder sachlich) würde Zuständigkeitsunsicherheiten reduzieren.
- Die Finanzierung muss langfristig und dynamisch gesichert sein, unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede zwischen Städten und ländlichem Raum.
Langfristig könnten Unterstützungsstrukturen zusammengeführt werden, um effektiver auf die Bedarfe der Menschen und der Gesellschaft zu reagieren.
In einigen Städten existieren bereits erfolgreiche Kooperationsmodelle (FSA/MSA, MBE, JMD, KIKs etc.), wie sie in § 14 SITG und § 11 KomIntAVO für Integrationsberatungszentren vorgesehen sind.
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