Unsere Position zur geplanten sächsischen Bezahlkarte (Download öffnet sich im neuen Fenster):
Positionspapier der LAG FSA/MSA
Forderungskatalog der LAG FSA/MSA für das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz (SITG) (Stand 2020)
Einführung einer Regelfinanzierung und Absicherung von Stammpersonal für die Flüchtlings- und Migrationssozialarbeit
Die Implementierung eines Sächsischen Integrationsgesetzes muss für den Bereich der Flüchtlings- und Migrationssozialarbeit Nachhaltigkeit schaffen. Dabei ist die Einführung einer Regelfinanzierung, die Zuweisung eines gesetzlich festgelegten Aufgabenträgers sowie die Festlegung von qualitativen Fachstandards und Mindestpersonalschlüsseln erforderlich. Darüber hinaus bedarf es mit der Regelfinanzierung einer Vorgabe an den gesetzlichen Aufgabenträger, dass unabhängig von der aktuellen Anzahl zu betreuender bzw. zu beratender Personen eine Basisinfrastruktur und damit verbunden ein fester Personalbestand für den Bereich der Flüchtlings- und Migrationssozialarbeit vorzuhalten ist.
Festlegung eines Personalschlüssels
Neben der Gewährleistung der Basisstruktur soll das Gesetz einen festen Personalschlüssel von 1:50 festlegen. Die Festlegung eines Personalsschlüssels ist eine wichtige Basis für die Geldmittelgeber und die Träger der FSA.
Modulare Weiterbildungen für multiprofessionelle Teams
Wir fordern die Etablierung von modularen berufsbegleitenden Weiterbildungen zur Flüchtlingssozialarbeit an Hochschulen oder bei Bildungsträgern. Diese müssen durch die Regelfinanzierung abgesichert und als Nachweis der Fachkompetenz anerkannt werden. Dadurch wird die Beratungsqualität gesichert, es werden multiprofessionelle Teams gestärkt und das langjährige Engagement von Quereinsteiger*innen in die Flüchtlingssozialarbeit gewürdigt.
Festschreiben des Subsidiaritätsprinzips für die Flüchtlings- und Migrationssozialarbeit
Das sächsische Teilhabe- und Integrationsgesetz muss für die Zielgruppe der Geflüchteten das Recht auf Begleitung und Beratung durch Fachkräfte eines unabhängigen Akteurs garantieren. Aufgrund möglicher Interessenkonflikte ist anzunehmen, dass dies nicht von Angestellten von Landratsämtern / Ausländerbehörden geleistet werden kann. Deshalb muss die Vergabe der FSA/MSA verbindlich an freie Träger erfolgen.
Einrichtung einer Ombudsstelle für die Flüchtlingssozialarbeit
Wir fordern die Einrichtung einer Ombudsstelle als einen relevanten Bestandteil der Qualitätssicherung der Flüchtlingssozialarbeit in Sachsen.
Diese fungiert als unabhängige und unparteiische Beratungs- und Vermittlungsstelle im Arbeitsfeld und stellt im Falle von Konflikten sowohl eine potenzielle Anlaufstelle für die Klient*innen der Flüchtlingssozialarbeit als auch für deren Fachkräfte dar.
Ausgangspunkt für die Forderung nach der Einrichtung einer Ombudsstelle ist die Intention des notwendigen Ausgleichs machtasymmetrischer Verhältnisse innerhalb des Arbeitsfeldes.
Das Positionspapier zu Standards in der Flüchtlingssozialarbeit können Sie auch hier als PDF herunterladen:
Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf des geplanten Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz finden Sie hier als PDF:
Stellungnahme der LAG FSA/MSA zum Referentenentwurf des SITG vom 23.08.2023.pdf
